Fachverband Deutscher Floristen Landesverband Berlin / Brandenburg e.V.
Telefon: 030 92213543
Handy: 0177 7633576
Fax: 030 30346820
E-Mail-Adresse: info@fdf-berlin.de 

Fachverband Deutscher Floristen
Landesverband Berlin/Brandenburg e.V.

 

 

Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu können.

Informieren Sie sich auf unserer Internetpräsenz über uns und unsere Leistungen.

Unser Verband stellt Ihnen eine große Bandbreite zur Verfügung, aus der Sie ganz nach Ihrem Geschmack wählen können.

Dabei unterstützen wir Sie mit einer umfassenden und fachlich kompetenten Beratung.  

Sprechen Sie mit uns, wir sind gerne für Sie da!

 

 

(26.02.2021)

Land Brandenburg: 

Die ab 1. März 2021 in Brandenburg geltende Verordnung zur Änderung der Sechsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist veröffentlicht.

 

(Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl))

https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=9062

 

 

Die Formulierung speziell für Floristenfachgeschäfte und Gärtnereien lautet jetzt in einer Lesefassung so:

Verkaufsstellen des Einzelhandels sind für den Publikumsverkehr zu schließen.

Die Schließungsanordnung gilt nicht für

Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte, sofern die Verkaufsfläche überwiegend unter freiem Himmel liegt,“.

 

In der Begründung ist zu lesen:

 

Erforderlich für eine Öffnung der genannten Verkaufsstellen ist, dass der überwiegende Teil der Verkaufsfläche unter freiem Himmel liegt.

Betreiberinnen und Betreiber müssen daher gewährleisten, dass diejenigen Verkaufsflächen, die sich in geschlossenen Räumen befinden, weniger als 50 Prozent der Gesamtverkaufsfläche begründen.

 

PS: Auch Abhol- und Lieferdienste sind weiterhin zugelassen

 

 

12.02.2021 

Der Lockdown wurde in Berlin und in Brandenburg bis zum 7. März verlängert.

 

Auch wurden die bisher geltenden Verordnungen verlängert. In beiden Bundesländern handelt man konform, das haben beide Regierungschefs wiederholt bestätigt.

Hier geht es zu den aktuellen Verordnungen.

 

Berlin: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

 

Brandenburg: http://landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=9031

 

 

Informationen zur Überbruckungshilfe gibt es hier: 

 

Überbrückungshilfe – verbessert, erweitert und aufgestockt! Überblick über die Überbrückungshilfe III 

 

und auch hier:

 

 

Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III – Überblick

 

 

Neuer Shutdown ab 16.12.

In der gestrigen Schalte der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin wurde beschlossen:

 

Der Einzel- und Großhandel sowie Einrichtungen mit Publikumsverkehr wird voraussichtlich ab 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 geschlossen. Ausgenommen davon sind: Lebensmittelhandel, Tierbedarfshandel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten.

 

 

Umsetzung in Berlin und Brandenburg:

 

BERLIN:

  • Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes dürfen nicht geöffnet werden. Ausgenommen vom Verbot ist der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke, Tabakprodukte, Schreibwaren, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Tierbedarf, Apotheken, Einrichtungen zum Erwerb von Sanitätsbedarf sowie von Hör- und Sehhilfen und Verkaufsstellen zum ausschließlichen Erwerb von Weihnachtsbäumen, Drogerien, Reformhäuser, Tankstellen, Abhol- und Lieferdienste, Wochenmärkte mit Beschränkung auf die für den Einzelhandel zugelassenen Sortimente, gewerblicher Handwerkerbedarf, Fahrrad- und Kfz-Werkstätten und Großhandel.

Pressemitteilung dazu: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1030169.php

 

Die komplette Verordnung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.berlin.de/corona/_assets/downloads/2020-12-14-sars-cov-2-infschmv.pdf

 

 

 

BRANDENBURG:

Einzelhandel: Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugängliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr sind für den Publikumsverkehr zu schließen.

 

Ausnahmen: Diese Schließungsanordnung gilt nicht für

  • Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte,
  • Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser,
  • Buchhandel sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel
  • Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte,
  • Bau- und Gartenfachmärkte mit Zutritt nur für Kund*innen mit Gewerbenachweis,
  • landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln,
  • Tankstellen,
  • Tabakwarenhandel,
  • Verkaufsstände auf Wochenmärkten beschränkt auf die für den stationären Einzelhandel nach dieser Verordnung zugelassenen Sortimente,
  • Weihnachtsbaumverkaufsstellen,
  • Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
  • Optiker und Hörgeräteakustiker,
  • Reinigungen und Waschsalons,
  • Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge,
  • Abhol- und Lieferdienste.
IPressemitteilung vom 14.12.2020
 

Die Verordnung finden Sie für Brandenburg hier:

https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8922

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berufswettkampf für Auszubildende 2019

 

 

Lesen Sie hier bitte weiter ...

Dominique Herold aus Berlin erreicht einen hervorragenden sechsten Platz!

 

 

Lesen Sie hier bitte weiter ...

Pflück dein Glück

 

Lesen Sie hier bitte weiter ...

Fachverband Deutscher Floristen trauert um Robert Mankopf

 

 

Lesen Sie hier bitte weiter ...

Moritz-Evers-Preis 2017 für Andreas Tunger

 

 

 

 

Lesen Sie hier bitte weiter ...

Dominique Ostheeren ist Landesmeisterin der Floristen Berlin / Brandenburg

 

 

 

 

Lesen Sie hier bitte weiter ...

Deutsche Meisterschaft der Floristen 2016: Sven Hartung aus Berlin erreicht den hervorragenden sechsten Platz

 

 

Lesen Sie hier bitte weiter ...

Image-Film zur IGA Berlin 2017

 

 

Sehen Sie hier den Image-Film zur IGA Berlin 2017

FDF-Azubiwettkampf 2016

 

Lesen Sie hier bitte weiter ...

Neuwahlen im FDF Landesverband Berlin / Brandenburg

 

 

Lesen Sie hier bitte weiter ...

Europa Cup der Floristen 8. & 9. April 2016 in Genua

  

  

Lesen Sie hier bitte weiter ...

Seminar: Der Laden läuft!?

 

  

Lesen Sie hier bitte weiter ...

FDF-Handbuch Ausbildung

 

 

Lesen Sie hier bitte weiter ...

Vorbereitung auf Meisterkurs Floristik an der Peter-Lenné-Schule

 

  

Lesen Sie hier bitte weiter ...

FDF Mitglied Jürgen Herold aus Berlin vertritt Deutschland beim Worldcup

  

   

Lesen Sie hier bitte weiter ...

Neu: Ausbildungsplatzbörse Florist/in

  

  

Lesen Sie hier bitte weiter ...

Aktuelles zur DMF 2014

  

   

  

Lesen Sie hier bitte weiter ...

Immer noch ohne Homepage? - Dann wird es Zeit!

   

Lesen Sie hier bitte weiter ...

Lust auf was Neues? Bordflorist/-in gesucht

  

Lesen Sie hier bitte weiter ...

Deutschlands Meisterflorist setzte florale Highlights beim Dresdner Opernball

   

Lesen Sie hier bitte weiter ...

FDF - Versicherungsportal

    

Lesen Sie hier bitte weiter ...

The World needs flowers! – Jürgen Herold auf der IPM Essen

  

Lesen Sie hier bitte weiter ...

Infos zum Ausbildungsberuf Florist / Floristin

  

Lesen Sie hier bitte weiter ...

Neuer Video-Clip zum Beruf Florist / Floristin

  

Sehen Sie hier ...

Druckversion | Sitemap
Fachverband Deutscher Floristen Landesverband Berlin / Brandenburg e. V.