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In der gestrigen Schalte der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin wurde beschlossen:
Der Einzel- und Großhandel sowie Einrichtungen mit Publikumsverkehr wird voraussichtlich ab 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 geschlossen. Ausgenommen davon sind: Lebensmittelhandel, Tierbedarfshandel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten.
Umsetzung in Berlin und Brandenburg:
BERLIN:
Pressemitteilung dazu: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1030169.php
Die komplette Verordnung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/corona/_assets/downloads/2020-12-14-sars-cov-2-infschmv.pdf
Einzelhandel: Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugängliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr sind für den Publikumsverkehr zu schließen.
Ausnahmen: Diese Schließungsanordnung gilt nicht für
Die Verordnung finden Sie für Brandenburg hier:
https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8922
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