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Die wichtigsten Regelungen für den Einzelhandel

Allgemeine Ladenöffnungszeiten

montags bis sonnabends

0:00 - 24:00 Uhr

Weihnachtsverkauf am 24.Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt

0:00 - 14:00 Uhr

Sonderregelungen

Bäckereien, Blumen an Sonn- und Feiertagen
(außer am Ostermontag, Pfingstmontag und am zweiten Weihnachtsfeiertag)

24.Dezember
31.Dezember

7:00 - 16:00 Uhr


0:00 - 14:00 Uhr
0:00 - 24:00 Uhr

Bahnhöfe, Reisebusterminals, Verkehrsflughäfen an Werktagen
(ohne Warenbeschränkung)
sowie an Sonn- und Feiertagen (Reisebedarf)

0:00 - 24:00 Uhr

Flughafen Tegel an Werktagen (ohne Warenbeschränkung)
sowie an Sonn- und Feiertagen (Reisebedarf, Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs)

0:00 - 24:00 Uhr

Tankstellen an Werktagen (ohne Warenbeschränkung)
sowie an Sonn- und Feiertagen (Ersatzteile, Betriebsstoffe, Reisebedarf)

0:00 - 24:00 Uhr

Zeitungen und Zeitschriften an Sonn- und Feiertagen

24.Dezember
31.Dezember

7:00 - 16:00 Uhr

0:00 - 14:00 Uhr
0:00 - 24:00 Uhr

Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte (außer am Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag)

24. Dezember
25. Dezember
26. Dezember
31. Dezember

7:00 - 18:00 Uhr

0:00 - 14:00 Uhr
7:00 - 18:00 Uhr
7:00 - 18:00 Uhr
0:00 - 24:00 Uhr

Weihnachtsbaumverkauf außerhalb von Verkaufsstellen an Adventssonntagen

24. Dezember

7:00 - 20:00 Uhr

0:00 - 14:00 Uhr

 

Weihnachtsmärkte: Weihnachtsmärkte, die nach der Gewerbeordnung als Markt festgesetzt wurden, unterliegen nicht dem Ladenöffnungsgesetz. Über die vorgesehenen Öffnungszeiten geben der Veranstalter bzw. das Bezirksamt (Abt. Wirtschaft) Auskunft.

Beschäftigungsverbot für Jugendliche: Am 24.12. und 31.12. nach 14:00 Uhr sowie an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.

Hinweis: Der Verkauf pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 ist nur vom 29. bis 31. Dezember 2010 von 0:00 – 24:00 Uhr zulässig.