Die wichtigsten Regelungen für den Einzelhandel
Allgemeine Ladenöffnungszeiten
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montags bis sonnabends |
0:00 - 24:00 Uhr |
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Weihnachtsverkauf am 24.Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt |
0:00 - 14:00 Uhr |
Sonderregelungen
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Bäckereien,
Blumen an Sonn- und Feiertagen |
7:00 -
16:00 Uhr |
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Bahnhöfe,
Reisebusterminals, Verkehrsflughäfen an Werktagen |
0:00 - 24:00 Uhr |
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Flughafen
Tegel an Werktagen (ohne Warenbeschränkung) |
0:00 - 24:00 Uhr |
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Tankstellen
an Werktagen (ohne Warenbeschränkung) |
0:00 - 24:00 Uhr |
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Zeitungen
und Zeitschriften an Sonn- und Feiertagen |
7:00 -
16:00 Uhr |
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Kunst- und
Gebrauchtwarenmärkte (außer am
Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag) |
7:00 -
18:00 Uhr |
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Weihnachtsbaumverkauf außerhalb von Verkaufsstellen an
Adventssonntagen |
7:00 -
20:00 Uhr |
Weihnachtsmärkte: Weihnachtsmärkte, die nach der Gewerbeordnung als Markt festgesetzt wurden, unterliegen nicht dem Ladenöffnungsgesetz. Über die vorgesehenen Öffnungszeiten geben der Veranstalter bzw. das Bezirksamt (Abt. Wirtschaft) Auskunft.
Beschäftigungsverbot für Jugendliche: Am 24.12. und 31.12. nach 14:00 Uhr sowie an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
Hinweis: Der Verkauf pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 ist nur vom 29. bis 31. Dezember 2010 von 0:00 – 24:00 Uhr zulässig.